Todesfälle
Zuständige Abteilung: Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit Zuständiger Bereich: Bestattungs- und Friedhofwesen Todesfälle sind unverzüglich zu melden. An Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Arbeitstag. Ist der Tod in der Gemeinde Arth eingetreten, ist die ärztliche Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein mitzubringen. Publikationen
|