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Adressänderung / Umzug innerhalb Gemeinde

Zuständiger Bereich:Einwohneramt

Schweizer Staatsangehörige
  • Meldung der Adressänderung innerhalb von 14 Tagen (siehe Online-Schalter)
  • Keine Kosten

Ausländische Staatsangehörige EG/EFTA
  • Meldung der Adressänderung innerhalb von 14 Tagen
  • Persönliche Vorsprache beim Schalter
  • Mitbringen: Ausländerausweis (Minderjährige: neues Passfoto)
  • Bearbeitungsgebühr gemäss kantonalem Tarif

Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten (noch ohne Ausweis Kreditkartenformat)
  • Meldung der Adressänderung innerhalb von 14 Tagen
  • Persönliche Vorsprache beim Schalter
  • Mitbringen: Ausländerausweis, Passfoto, Reisepass
  • Bearbeitungsgebühr gemäss kantonalem Tarif

Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten (bereits mit Ausweis Kreditkartenformat)
  • Meldung der Adressänderung innerhalb von 14 Tagen (siehe Online-Schalter)
  • Bearbeitungsgebühr gemäss kantonalem Tarif


Zusätzlich ist der Umzug zu melden bei: Gemeindewerke Arth (Zählerablesung Strom, evtl. Wasser)

Verantwortlich Telefon
Einwohneramt 041 859 02 12

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde    


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Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch