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Anlassbewilligungen

Zuständige Abteilung:Organisation
Zuständiger Bereich:Gastgewerbe

Eine Anlassbewilligung ist einzuholen, wenn an einem Anlass, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.

Beispiele dafür sind temporäre Festbeizli an der Kilbi oder an der Fasnacht; Veranstaltungen von Vereinen oder Organisatoren in Festzelten, Turnhallen, Aulas etc. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung.

Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke.

Seit 1. Januar 2009 wird zwischen Gross- und Kleinanlässen unterschieden (siehe Merkblatt unten).
Seit 1. Mai 2010 gilt gesamtschweizerisch ein Rauchverbot für Gastgewerbebetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmebewilligungen erteilen. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Merkblätter.


Die Kosten für die Anlassbewilligung belaufen sich auf Fr. 60.00 pro Tag zuzüglich Fr. 20.00 Kanzleigebühr.
DokumenteGastgewerbegesetz.pdf (pdf, 17.3 kB)
VV-Ruhetage-545_110.pdf (pdf, 12.3 kB)
Merkblatt-Anlassbewilligung.pdf (pdf, 31.1 kB)

Verantwortlich Telefon
Gastgewerbe 041 859 02 34

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Anlassbewilligung für Kleinanlass     (pdf, 99.7 kB)
Anlassbewilligung Grossanlass     (pdf, 156.7 kB)


Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Rauchverbot - Fragen und Antworten Volkswirtschaftsdepartement Kt. Schwyz Publikation 17. Feb. 2010 (pdf, 85.3 kB)  
Rettungsachsen Feuerwehr Feuerwehr Gemeinde Arth Publikation 1. Juli 2009 (pdf, 622.6 kB)  
Wegleitung - Schutz vor Passivrauchen Volkswirtschaftsdepartement Kt. Schwyz Publikation 17. Feb. 2010 (pdf, 106.0 kB)  
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Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch