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AbfallsammlungenReguläre Sammlungen
Altpapier
Ganze Gemeinde (Arth, Oberarth und Goldau) jeweils am Samstag Sammeltage siehe unten |
| Bis 07.00 Uhr am Strassenrand, Altpapier für die Sammlung bündeln (max. 5 kg) |
| Kontakt | | 041 859 02 35 |
| E-Mail | | umweltschutz@arth.ch |
| Materialien | | Altpapier |
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Grünabfuhr
Von März bis November wöchentlich, jeweils am Mittwoch, ab 07.00 Uhr, ganzes Gemeindegebiet In den Monaten Januar, Februar und Dezember, nur alle zwei Wochen (Daten siehe unten) |
| Der Grünabfuhr dürfen nur kompostierbare Abfälle aus Garten und Haushalt übergeben werden (Gras, Laub, Baum- und Sträucherschnitt, Christbäume, Blumen, Unkraut, Kleintiermist, Rüstabfälle, Speisereste, Pflanzen). |
| Kontakt | | 041 859 02 35 |
| E-Mail | | umweltschutz@arth.ch |
| Materialien | | Grünabfälle |
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Karton
Ganze Gemeinde (Arth, Oberarth und Goldau). Alle zwei Monate jeweils am Freitag. Sammeldaten siehe unten. |
Ab 07.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen. Der Karton muss für den Sammeltag gebündelt sein. In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons, Papiertragtaschen. Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapack, Couverts etc.) ist mit dem Kehricht zu entsorgen. |
| Kontakt | | 041 859 02 35 |
| E-Mail | | umweltschutz@arth.ch |
| Materialien | | Karton |
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Kehrichtsammlung
Sammelzeiten und Routen: - Kreis Arth/Oberarth: jeweils am Donnerstag, ab 07.00 Uhr
- Kreis Goldau: jeweils am Dienstag, ab 07.00 Uhr
- Rigigebiet: Für das Rigigebiet gilt eine Separatregelung.
Auf Feiertage fallende Abfuhren werden in der Regel am folgenden Tag nachgeholt Sammelgut bitte erst am Abfuhrtag bereitstellen Bereitstellung: Kehricht darf nur mit den offiziellen ZKRI-Säcken ("rote Säcke"), Containerplomben und Sperrgutmarken zur Abfuhr bereit gestellt werden. Überfüllte Container und Kehrichtsäcke werden nicht entleert bzw. mitgenommen. Was ist zulässig? Die ZKRI-Kehrichtsäcke müssen mit der Kordel zugebunden sein. Der Durchmesser der Öffnung darf nicht grösser als 10 cm sein. Das Maximalgewicht beträgt 18 kg. Die Container müssen die entsprechende ZKRI-Containerplombe (600l / 800l) aufweisen. Die Container werden nur geleert, wenn sie vollständig geschlossen sind. Sperrgut darf die Maximalmasse 150 x 50 x 50 cm oder 70 x 70 x 70 cm und das Maximalgewicht von 20 kg nicht überschreiten. Die ZKRI-Sperrgutmarke muss gut lesbar ersichtlich sein. |
| Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt. |
| Kontakt | | 041 859 02 35 |
| E-Mail | | umweltschutz@arth.ch |
| Materialien | | Hauskehricht |
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Nächste Sammlungen
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| Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus, 6415 Arth Tel.: 041 859 02 02 Fax: 041 859 02 99 E-Mail: info@arth.ch |
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