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Hauskehricht| Tipps | | Sammelzeiten und Routen: Arth/Oberarth: Donnerstag, ab 07.00 Uhr Goldau: Dienstag, ab 07.00 Uhr Rigigebiet: Separatregelung Auf Feiertage fallende Abfuhrtage werden in der Regel am folgenden Tag nachgeholt. Was ist zulässig? Die ZKRI-Kehrichtsäcke müssen mit der Kordel zugebunden sein. Der Durchmesser der Öffnung darf nicht grösser als 10 cm sein. Das Maximalgewicht beträgt 18 kg. Die Container müssen die entsprechende ZKRI-Containerplombe (600l / 800l) aufweisen. Die Container werden nur geleert, wenn sie vollständig geschlossen sind. Sperrgut darf die Maximalmasse 150 x 50 x 50 cm oder 70 x 70 x 70 cm und das Maximalgewicht von 20 kg nicht überschreiten. Die ZKRI-Sperrgutmarke muss gut lesbar ersichtlich sein. | | Wichtig | | Sammelgut erst am Abholtag bereitstellen! Kehricht darf nur mit den offiziellen ZKRI-Säcken, Containerplomben und Sperrgutmarken zur Abfuhr bereitgestellt werden. Weitere Informationen: www.zkri.ch | | Produkte | | Alle brennbaren Haushaltabfälle, die nicht der Wiederverwertung zugeführt oder als Sonderabfall entsorgt werden müssen |
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| Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus, 6415 Arth Tel.: 041 859 02 02 Fax: 041 859 02 99 E-Mail: info@arth.ch |
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