Portrait
Politik
Verwaltung
Standorte
Abteilungen
Verwaltung A - Z
Mitarbeitende
Dienstleistungen
Online-Schalter
Reglemente
Publikationen/Merkblätter
GA-Reservation
Abfall
Abfallsammlungen
Abfallarten
Sammelstellen
Ökihof
Raumreservation

Bildung
Feuerwehr
Soziales
Freizeit / Vereine
Tourismus
Religion
Gewerbe
Aktuelles
Links
Index
Datenschutz
Sitemap
Impressum
Home
Suchen
PDFDruck Version


Hauskehricht

Tipps  Sammelzeiten und Routen:
Arth/Oberarth: Donnerstag, ab 07.00 Uhr
Goldau: Dienstag, ab 07.00 Uhr
Rigigebiet: Separatregelung

Auf Feiertage fallende Abfuhrtage werden in der Regel am folgenden Tag nachgeholt.

Was ist zulässig?
Die ZKRI-Kehrichtsäcke müssen mit der Kordel zugebunden sein. Der Durchmesser der Öffnung darf nicht grösser als 10 cm sein. Das Maximalgewicht beträgt 18 kg.

Die Container müssen die entsprechende ZKRI-Containerplombe (600l / 800l) aufweisen. Die Container werden nur geleert, wenn sie vollständig geschlossen sind.

Sperrgut darf die Maximalmasse 150 x 50 x 50 cm oder 70 x 70 x 70 cm und das Maximalgewicht von 20 kg nicht überschreiten. Die ZKRI-Sperrgutmarke muss gut lesbar ersichtlich sein.
Wichtig  Sammelgut erst am Abholtag bereitstellen!
Kehricht darf nur mit den offiziellen ZKRI-Säcken, Containerplomben und Sperrgutmarken zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Weitere Informationen: www.zkri.ch
Produkte  Alle brennbaren Haushaltabfälle, die nicht der Wiederverwertung zugeführt oder als Sonderabfall entsorgt werden müssen
   Signet ZKRI-Sack
Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch