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Meldung von verdienten Personen, Mannschaften oder Vereinen im Sportbereich


Die Kultur- und Sportkommission ehrt jedes Jahr Jugendliche, Damen und Herren sowie Mannschaften oder Vereine für ihre sportlichen Erfolge. Auch jene, die im Hintergrund massgeblich Sportlerinnen und Sportler unterstützen und motivieren, können geehrt werden.

Um verdiente Personen, Mannschaften oder Vereine ausfindig zu machen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Für jede Meldung sind wir sehr dankbar.

Auszeichnungsberechtigte sind:
  1. Einwohner der Gemeinde Arth
  2. Mitglieder eines Sportvereins der Gemeinde Arth
  3. Regionale Mannschaften oder Sportvereine mit Mitgliedern aus der Gemeinde Arth

Geehrt werden können Personen, Mannschaften oder Vereine folgender Sparten:
  1. Erfolgreichste Sportlerin
  2. Erfolgreichster Sportler
  3. Erfolgreichste Mannschaft oder Sportverein
  4. Nachwuchshoffnung (bis 18 Jahre)
  5. Aussergewöhnliche Verdienste um den Sport (Sportförderung)
  6. Aussergewöhnliche Leistungen von SportlerInnen


Falls Sie Kenntnis von geeigneten Personen, Mannschaften oder Vereinen haben, bitten wir Sie, uns eine Mitteilung mit dem Meldeblatt zuzustellen. Das Meldeblatt kann während des ganzen Jahres eingereicht werden.

Die Kultur- und Sportkommission trifft nach Ablauf der Meldefrist die Auswahl der zu Ehrenden unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Reglement. Für jeden Hinweis sind wir Ihnen sehr dankbar.

Wird Ihr Vorschlag für die Ehrung ausgewählt, so werden Sie ebenfalls zu diesem Anlass eingeladen.

Für allfällige Fragen steht Ihnen das Sekretariat der Kultur- und Sportkommission selbstverständlich gerne zur Verfügung (Telefon 041 859 02 34, E-Mail gemeindekanzlei@arth.ch).

Späteste Meldefrist für Ehrungen des Jahres 2011 ist der 20. Januar 2012.
 
Hier finden Sie das Meldeblatt für die Sportlerehrung: Meldeblatt-Sportler.pdf (96.1 kB)
Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch