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Meldung von verdienten Kunst- und Kulturschaffenden


Um verdiente Kunst- oder Kulturschaffende ausfindig zu machen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns geeignete Personen, Künstlergruppen oder Vereine melden.

Auszeichnungsberechtigte sind:
  1. Einwohner der Gemeinde Arth
  2. Mitglieder einer Künstlergruppe oder eines Vereins aus der Gemeinde Arth
  3. Regionale Künstlergruppen oder Vereine mit Mitgliedern aus der Gemeinde Arth
  4. Künstler, deren Werk einen besonderen Bezug zur Gemeinde Arth darstellt

Geehrt werden können Personen, Künstlergruppen oder Vereine folgender Sparten:
  1. Literatur
  2. Bildende Kunst (Werke der Malerei, Bildhauerei, Grafik, Architektur und künstlerische Fotografie)
  3. Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Filmkunst)
  4. Musik
  5. Besondere Verdienste um die Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbreitung des Kulturgutes sowie des Brauchtums der Gemeinde Arth

Falls Sie Kenntnis von geeigneten Personen, Künstlergruppen oder Vereinen haben, bitten wir Sie, uns eine Mitteilung mit dem Meldeblatt zuzustellen. Das Meldeblatt kann während des ganzen Jahres eingereicht werden.
Die Kultur- und Sportkommission trifft nach Ablauf der Meldefrist die Auswahl der/des zu Ehrenden unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Reglement. Für jeden Hinweis sind wir Ihnen sehr dankbar.

Wird der von Ihnen vorgeschlagene Kunst- oder Kulturschaffende, die Künstlergruppe oder der Verein ausgezeichnet, so werden Sie ebenfalls zu der Ehrung eingeladen. 

Für allfällige Fragen steht Ihnen das Sekretariat der Kultur- und Sportkommission selbstverständlich gerne zur Verfügung (Telefon 041 859 02 34, E-Mail gemeindekanzlei@arth.ch).

Eingabefrist für die nächste Ehrung ist der 31. Januar 2011.

 
Meldeblatt: Meldeblatt-Kunst-Kultur.pdf (94.0 kB)
Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch