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Jugendzeit - eine massgebende Lebensphase



Streetdance
Streetdance, organisiert durch das Jugendbüro

Das Ende der Schulzeit, der Beginn einer Berufsausbildung oder der Antritt einer Stelle fallen ebenso in die Jugendzeit wie die Pubertät, das Erreichen der Volljährigkeit und mit der Abnabelung vom Elternhaus auch die Findung der eigenen Identität. Die Jugendzeit kann deshalb sowohl vom Jugendlichen, der sie durchlebt, als auch von den Eltern oft als nicht ganz einfach angesehen werden.

Ziel der Gemeinde ist es, für Kinder und Jugendliche ein gutes Freizeitangebot bereit zu stellen und eine aktive und sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen. Dazu werden Jugendvereine nach Möglichkeit in ihren Aktivitäten unterstützt. Des Weiteren hat das Stimmvolk am 1. Juni 2008 einen Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Jugendkonzepts bewilligt. Über die Arbeiten wird laufend berichtet.
 
 

Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch