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Beiträge an Vereine, Organisationen oder Einzelpersonen


Das Ressort Freizeit entrichtet Beiträge zur Förderung des Vereinswesens sowie an Veranstaltungen. Besondere Unterstützung finden Anliegen im Zusammenhang mit der Jugend.

Die Gesuchsteller sind gebeten, Gesuche frühzeitig und versehen mit den nötigen Unterlagen der Kultur- und Sportkommission bzw. der Kommission Jugend und Familie einzureichen.

Die weiteren Einzelheiten sind aus dem Reglement über Beiträge in kulturellen und sportlichen Belangen der Gemeinde Arth ersichtlich.

Bei Fragen steht Ihnen das Kommissionssekretariat ebenfalls gerne zur Verfügung.

 
Beitragsreglement-Kultur-Sport.pdf (81.9 kB)

Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch