Bestehen Einschränkungen für die Erledigung von persönlichen Angelegenheiten oder können diese selbst nicht mehr wahrgenommen werden, bietet die Vormundschaftsbehörde den Betroffenen durch den Einsatz eines gesetzlichen Vertreters Hilfe an.
Vormundschaftssekretariat Zur Sicherstellung der gesetzeskonformen Verfahrensabläufe klärt das Vormundschaftssekretariat im Auftrag der Vormundschaftsbehörde die Schutzbedürftigkeit von Personen mit Einschränkungen ab. Es überwacht die Tätigkeiten der vormundschaftlichen Mandatsträger und trifft die nötigen Vorbereitungen für die Entscheide der Vormundschaftsbehörde. Kontakt: Susu Rugger, Vormundschaftssekretärin
Amtsvormundschaft Errichtet die Vormundschaftsbehörde eine Beistandschaft, Beiratschaft oder Vormundschaft, betreut und unterstützt die Amtsvormundschaft diese Personen.