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Bestehen Einschränkungen für die Erledigung von persönlichen Angelegenheiten oder können diese selbst nicht mehr wahrgenommen werden, bietet die Vormundschaftsbehörde den Betroffenen durch den Einsatz eines gesetzlichen Vertreters Hilfe an.

Vormundschaftssekretariat
Zur Sicherstellung der gesetzeskonformen Verfahrensabläufe klärt das Vormundschaftssekretariat im Auftrag der Vormundschaftsbehörde die Schutzbedürftigkeit von Personen mit Einschränkungen ab. Es überwacht die Tätigkeiten der vormundschaftlichen Mandatsträger und trifft die nötigen Vorbereitungen für die Entscheide der Vormundschaftsbehörde.
Kontakt:  Susu Rugger, Vormundschaftssekretärin


Amtsvormundschaft
Errichtet die Vormundschaftsbehörde eine Beistandschaft, Beiratschaft oder Vormundschaft, betreut und unterstützt die Amtsvormundschaft diese Personen.

Dorothea Hansen, Amtsvormundin
Pascal Estermann, Amtsvormund
Margrit Kenel, Mitarbeiterin Amtsvormundschaft

Amtsvormundschaft Arth

 
 

Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch