Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag (Budget), den Steuerfuss und über die Erteilung des Bürger- und Ehrenbürgerrechts. Sachgeschäfte werden an der Gemeindeversammlung beraten. Die entsprechenden Abstimmungen und Wahlen finden an der Urne statt.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Arth wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit (Art. 369 ZGB) bevormundet sind.