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Gemeindeversammlung

13. Apr. 2007 20:00 Uhr

Die stimmberechtigten Einwohner einer Gemeinde bilden die Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung befindet über die Gemeinderechnung, den Voranschlag (Budget), den Steuerfuss und über die Erteilung des Bürger- und Ehrenbürgerrechts.
Sachgeschäfte werden an der Gemeindeversammlung beraten. Die entsprechenden Abstimmungen sowie Wahlen finden an der Urne statt.

Kontakt: Gemeindekanzlei
E-Mail: gemeindekanzlei@arth.ch
Lokalität: Pfarreizentrum Eichmatt Goldau
Rigistrasse
6410 Goldau
Voraussetzungen: Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Arth wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit (Art. 369 ZGB) bevormundet sind.
Dokumente: Medienbulletin01032007.pdf (35.4 kB)
Botschaft-Rechnung-2006.pdf (1457.6 kB)
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Gemeindeverwaltung Arth, Postfach 263, Rathaus,  6415 Arth  Tel.: 041 859 02 02  Fax: 041 859 02 99  E-Mail: info@arth.ch