
Die Gemeindeversammlung ist das oberste, gesetzgebende Organ der Gemeinde. Sie wird aus allen Schweizer Bürgern gebildet, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und in der betreffenden Gemeinde ihren politischen Wohnsitz begründet haben.
| Aufgaben: | Nach kantonalem Recht stehen der Gemeindeversammlung zwei Organisationsformen der Willensbildung zur Verfügung: - das Versammlungssystem (offenes Handmehr) und
- das Urnensystem
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| Kompetenzen: | In der Gemeinde Arth gilt vollumfänglich das Urnensystem. Einzig für Voranschlag, Rechnung sowie Erteilung des Bürger- und Ehrenbürgerrechts ist die Beschlussfassung im Versammlungssystem zwingend vorgeschrieben. Dagegen ist über die allgemein oder in besonderen Fällen der Urnenabstimmung unterstellten Sachgeschäfte und Initiativbegehren an der Gemeindeversammlung lediglich zu beraten. Die Beschlüsse werden von den Stimmberechtigten in einer nachfolgenden Urnenabstimmung gefasst. |
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