Im Volksmund wird der Vermittler oft auch Friedensrichter genannt. Der Vermittler und sein Stellvertreter werden alle vier Jahre durch die Stimmbevölkerung der Gemeinde Arth gewählt.
Grundsatz / Aufgabe:
Der Vermittler hat primär die Aufgabe, die Parteien auszusöhnen, d.h. auf einen Vergleich oder eine Klageanerkennung hinzuwirken und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten; und sekundär bei Scheitern der Aussöhnung (§§ 87 ff. ZPO, 7 GO)bei Streitwerten bis und mit CHF 2000.- einen Entscheid zu fällen bzw. ab einem Streitwert von CHF 2000.- oder wenn dieser unbestimmbar ist, den Weisungsschein auszustellen.
Die Sühnebegehren sind zu richten an:
Heinz Reding, Feldweg 6, 6415 Arth
Die Sühneverhandlungen finden üblicherweise im Rathaus Arth, Sitzungszimmer 2. OG, statt.