| Urnenstandort |
Turnhalle Zwygarten, Arth |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sowie Bezirksabstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate finden Sie unter folgenden Links: Bund: www.ch.ch/abstimmungen Kanton: www.sz.ch Bezirk: www.bezirk-schwyz.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat beim Stimmregister (Einwohneramt) persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Notfalls wird Ihnen ein Duplikat im Abstimmungslokal ausgestellt. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Arth erscheint.
- Sie können das Zustell- und Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es während den Öffnungszeiten im Parterre des Rathauses in die bereitstehende Urne werfen. Das Antwortkuvert muss spätestens am Freitag bei der Gemeindekanzlei Arth eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!). Zudem besteht die Möglichkeit, das Zustell- und Antwortkuvert bis am jeweiligen Abstimmungssonntag 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Rathaus in Arth zu werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- Wahl- und/oder Abstimmungszettel nicht im Stimmkuvert verpackt worden sind
- Wahl- oder Abstimmungszettel unleserlich sind
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